Gast
sperre bei selbstkündigung während der probezeit
Ich bin noch in der probezeit und möchte kündigen weil ich eine neue stelle ab 1.09 sntreten werde.Die Kündigung möchte ich zum 15.08 geben und zwei Wochen Urlaub machen aber ich wäre somit 15 Tage arbeitslos. Bei Selbstkündigung bekommt man ja eine drei monatiger Sperre. Gilt es auch während der Probezeit? oder bekommt man in diesem Fall keine Sperre?
Antworten (5)
Welche Sperre soll denn bitte zum Tragen kommen, wenn Du ab 01.09. von dem neuen Arbeitgeber bezahlt wirst?
Du kündigst - Du bekommst die Sperre. Wieso soll Dir die Agentur für Arbeit Deinen Urlaub bezahlen? Du hättest ja auch zum 30.08. kündigen können. Punkt.
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Eine andere Frage ist die, ob du überhaupt so lange gearbeitet hast, um Leistungen nach ALG I zu beziehen oder ob Du direkt ins ALG II (umgangssprachlich "Hartz 4") rutschst. Inenrhalb der Probezeit ist eine letzte Bschäftigung von mehr als 12 Monaten Dauer normalerweise nicht möglich, folglich würdest Du nach Deiner Sperre direkt bei ALG 2 landen.
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Eine andere Frage ist die, ob du überhaupt so lange gearbeitet hast, um Leistungen nach ALG I zu beziehen oder ob Du direkt ins ALG II (umgangssprachlich "Hartz 4") rutschst. Inenrhalb der Probezeit ist eine letzte Bschäftigung von mehr als 12 Monaten Dauer normalerweise nicht möglich, folglich würdest Du nach Deiner Sperre direkt bei ALG 2 landen.
@Opal: Die Jungs haben nun mal keinen Humor, oder sind streng katholisch erzogen worden.
@hp: Das ist doch wieder reine Verarsche. Der Fragesteller wir doch wohl am 01.08. Lohn/Gehalt bekommen und ab 01.09 ist der neue Arbeitgeber in der Pflicht.
Wo sollte da die AfA ins Spiel kommen?
Alles Weitere hat er mit dem jetzigen AG auszumachen.
MfG primusinterpares
@hp: Das ist doch wieder reine Verarsche. Der Fragesteller wir doch wohl am 01.08. Lohn/Gehalt bekommen und ab 01.09 ist der neue Arbeitgeber in der Pflicht.
Wo sollte da die AfA ins Spiel kommen?
Alles Weitere hat er mit dem jetzigen AG auszumachen.
MfG primusinterpares
1. Wer bekommt sein Geld schon vorab?
2. Müsste dann bei einer Kündigung zum 15. des Monats zurückgezahlt werden.
3. Wer sagt denn, dass vor dem Beginn der Probezeit eine Arbeitslosigkeit lag? Es kann da auch ein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden haben.
4. Ich hoffe es gibt eine Sperre, da will sich wieder einer einen Urlaub in der sozialen Hängematte leisten, sofern es kein Sternzombie ist ...
2. Müsste dann bei einer Kündigung zum 15. des Monats zurückgezahlt werden.
3. Wer sagt denn, dass vor dem Beginn der Probezeit eine Arbeitslosigkeit lag? Es kann da auch ein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden haben.
4. Ich hoffe es gibt eine Sperre, da will sich wieder einer einen Urlaub in der sozialen Hängematte leisten, sofern es kein Sternzombie ist ...