Gast
unterhalt bei trennung
verheiratet seit 5 jahren, gemeinsames kind bleibt bei mir (vater),frau gesund, was muss ich zahlen
Antworten (1)
Du mußt solange den normalen Unterhalt zahlen, oder auf evtl. Einkommen aufstocken, bis deine zukünftige EX einen Arbeitsplatz gefunden hat, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Oder bis sie eine andere Lebensgemeinschaft eingegangen ist. Allerdings nicht ewig. Näheres sagt dir dein Anwalt. Es gibt da viele Umstände und Zeiten zu beachten.