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Gast

Untervermietung

24 Jahre Wohnung untervermietet, Mietvertrag mit der mündlichen Zusage der generellen Untervermietung unterschrieben, Nachfolgevermieterin verweigert Untervermietung und Teiluntervermietung
Frage beantworten Frage Nummer 3000275068 Frage melden
Antworten (2)
Hefe
Wenn du das aus wirtschaftlichen Gründen benötigst, solltest Recht bekommen. Ich sehe schon einen Anwalt in Lohn und Brot.
Allerdings wenn du nur einen kleinen -teil benwohnst, könnte es schwierig werden.
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Deho
Die Nachfolgevermieterin muss sich nur an das halten, was im Mietvertrag steht.
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