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bh_roth

Wechsel der Felgengröße erlaubt?


Für meinen Knuffel (Citroen C1) brauche ich Reifen der Größe 155/65 auf 14". Ich könnte jetzt günstig Kompletträder bekommen in der Größe 165/65 auf 13". Rein rechnerisch ist der Reifenumfang (fast) gleich, der Reifen auf der kleineren Felge führt zu einer Anzeige von 102 km/h bei gefahrenen echten 100 km/h. Das entspricht einer Tachoabweichung von 2% zur erlaubten Seite. Aber was ist mit der anderen Felge? Erlaubt?
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Antworten (11)
machine
TÜV.
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bh_roth
Das heißt nichts anderes, als dass du es nicht weißt. Oder? Ich habe gerade keine Lust, in D anzurufen.
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machine
Hab Deine Frage evtl. nicht ganz kapiert. Reifen- und Felgengöße stehen im KFZ-Schein, alles davon Abweichende muss m.W. vom TÜV o.Ä. abgesegnet werden.
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bh_roth
Im Fahrzeugschein ja, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nicht mehr, was alles alternativ gefahren werden kann.
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machine
Zulassungsbescheinigung Teil I Spalte 15.1 - 15.3
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bh_roth
Primus, skype me! Jetzt!
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elfigy
Lieber bh, wenn das nicht wo stehen tut, mußt du beim TÜV fragen :-) Iss sooo
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elfigy
Das sind eh alles Schubkarrenräder, isses da nicht wurscht ?
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machine
@bh: I´m not at home.
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bh_roth
Trennscheibengröße, liebe Elfi.
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hphersel
eine Idee zum Spielen: gehe mal auf die Seite reifen.com, stellst unter "Fahrzeugsuche" Deinen C1 ein und schaust, welche Reifen-/Felgenkombinationen für Deinen Wagen möglich sind. Bei der Felge kommt es ja nicht nur auf den Durchmesser, sondern auch auf die Einpresstiefe (ET) an.
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