Frage stellen
Gast

Wenn der Partner definitiv die Scheidung nicht will, er auch nicht im Mietvertrag steht darf man als Mieter die Schlösser austauschen?

Der Mieter der Wohnung will die Scheidung der Partner steht nicht im Mietvertrag der Mieter hat das schloss ausgetauscht der Partner droht das schloss aufbrechen zu lassen. Ist das rechtens?
Frage beantworten Frage Nummer 64261 Frage melden
Antworten

noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!