wer prüft die zählerstände
mein vermieter hätte per 31.12.11 die NK Abrechnung machen müssen, lt. Mietvertrag.
hat aber keine zählerstände abgelesen bzw. ablesen lassen.
kann man die Abrechnung ablehnen, denn auch die abrechnung für 2012 kann dann ja nicht stimmen.
hat aber keine zählerstände abgelesen bzw. ablesen lassen.
kann man die Abrechnung ablehnen, denn auch die abrechnung für 2012 kann dann ja nicht stimmen.
Antworten (3)
Welche Zählerstände? Die Kosten für Strom, Gas und Wasser werden doch direkt an die Versoger abgeführt. Es ist Mitte Juni 2013, wenn Ihnen erst jetzt etwas zur NK- Abrechnung 2011 einfällt, kann Ihnen eigentlich nicht geholfen werden.
Du solltest erstmal ausrechnen, ob nicht evtl. sogar besser weggekommen bist!
Falls ja, dann würde ich schön die Klappe halten!
Falls ja, dann würde ich schön die Klappe halten!
Ist denn überhaupt eine Abrechnung nach Verbrauch (Zähler und Messeinrichtungen) im Mietvertrag vereinbart oder wird eine Warmmiete mit Pauschale für Heizung und Warmwasser entrichtet?
Elektronische Wasseruhren und Wärmemengenzähler können per Funk vom Dienstleister abgefragt werden, ohne die Wohnung zu betreten. Zwischenergebnisse zum 31.12. eines Kalenderjahres können diese Geräte speichern, teils über mehrere Jahre.
Zählerstände können unter bestimmten Umständen auf Grundlage von Verbräuchen aus Vorjahren geschätzt werden. Differenzen zwischen Schätzungen und tatsächlichem Verbrauch kumulieren bis spätestens zur gemeinsamen Ablesung der Zähler anlässlich der Abnahme, beim Auszug aus der Mietwohnung, was dann zu einer Gutschrift oder einer Nachzahlung führt.
Elektronische Wasseruhren und Wärmemengenzähler können per Funk vom Dienstleister abgefragt werden, ohne die Wohnung zu betreten. Zwischenergebnisse zum 31.12. eines Kalenderjahres können diese Geräte speichern, teils über mehrere Jahre.
Zählerstände können unter bestimmten Umständen auf Grundlage von Verbräuchen aus Vorjahren geschätzt werden. Differenzen zwischen Schätzungen und tatsächlichem Verbrauch kumulieren bis spätestens zur gemeinsamen Ablesung der Zähler anlässlich der Abnahme, beim Auszug aus der Mietwohnung, was dann zu einer Gutschrift oder einer Nachzahlung führt.