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Gast

Wer trägt die Kosten für das gemeinsame Haus nach der Scheidung?

Das (bezahlte) Einfamilienhaus gehört beiden geschiedenen Ehepartnern, Eigentumsanteil je 50 Prozent. Mann ist ausgezogen, Frau bewohnt das Haus mit den Kindern. Wer muß für die laufenden Unterhaltskosten aufkommen (Versicherung, Steuern etc.), wer muß bei Reparaturen / Renovierungen bezahlen? Beide Eigentümer, oder derjenige, der das Haus bewohnt? Und: Kann derjenige, der ausgezogen ist, vom anderen anteilige Miete verlangen? Danke schon mal für Eure Antworten...
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