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Sabine Marquardt

Wer zahlt bei Wohnrecht nach §1092 BGB die Unkosten?

Wenn man Wohnrecht nach §1092 BGB hat , muss dann der Wohnrechtinhaber oder die Erben für die Unkosten (z. B. Strom, Wasser ect.) aufkommen.
Frage beantworten Frage Nummer 3000050343 Frage melden
Antworten (1)
Skorti
Aus welchem Jahrhundert ist der Paragraph denn?

(2) Der Berechtigte ist befugt,... die zur standesmäßigen Bedienung ... erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.

Minna, Butler und Spülhilfe???
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