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Wie weit geht die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten?
Wenn gegen Abgeordnete ein Strafverfahren eingeleitet wird, wird die Immunität aufgehoben, soweit klar. Wird die Immunität nur für dieses eine Verfahren aufgehoben, oder komplett d. h. wenn später noch ganz andere Delikte dazu kommen, die nicht mit dem ursprünglichen Verfahren zu tun haben. Ist das alles eingeschlossen oder muss für das neue Verfahren nochmal die Immunität aufgehoben werden?
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