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Gast

Zwangsversteigerung beantragen

Ich habe für meinen Bruder für seine Kredite, die er beim Hauskauf aufgenommen hat gebürgt, zwischenzeitlich hat er geheiratet, seine Frau ist jedoch nicht im Grundbuch eingetragen. Da mein Bruder jetzt gestorben ist, die Hypotheken jedoch noch nicht restlos getilgt sin, habe ich Angst, dass ich für seine Schuldwn aufkommen muß. Kann ich eine Zwangsversteigerung seiner Immobilie beantragen?
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machine
Hallo Gast, normalerweise stehst Du als Bürge, falls nicht explizit anders vereinbart. mit deinem gesamten Vermögen ein. Da allerdings die Ehefrau Deines Bruders wahrscheinlich Erbin ist, übernimmt sie auch die Schuldenlast, Liquidität vorausgesetzt.
Eine Zwangsversteigerung wirst Du selbst nicht beantragen können, dafür bedarf es meines Wissens eines Gerichtsbeschlusses.
Erst wenn der/die Erben zahlungsunfähig sind, wird sich die Bank an Dich halten.
Mein dringender Rat ist einen Rechtsbeistand aufzusuchen, da sich derartige Probleme oft recht kompliziert darstellen.
Viel Glück.
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