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Gast

70% schwerbehindert

Ich habe seit 2 Jahren einen Minijob und es haben sich in den 2 Jahren Überstunden angesammelt ca. 40 Std . Kann ich mir diese ausbezahlen lassen oder bekomme ich Post vom rententräger oder Finanzamt ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000263773 Frage melden
Antworten (1)
ingSND
Wenn Du mit "ausbezahlen" eine Zahlung zusätzlich zum laufenden Entgelt meinst, dann geht das nur so lange, wie der Gesamtbertrag aller Minijobeinkommen in diesem Monat 450€ nicht überschreitet.
Ab 451€ bist Du sozialversicherungspflichtig (das interessiert die Krankenkasse als Geldeintreiber der Sozialversicherung).
Und für das Finanzamt wird dann das komplette Monatsgehalt zur Nebeneinkunft, die teilweise, ab 820 € komplett, versteuert werden muss.
Die Wahrscheinlichkeit, da irgendwann Post zu bekommen ist theoretisch sehr hoch, weil das bei einer Betriebsprüfung auffällt. Praktisch aber ist sie recht niedrig, da die Prüfungsintervalle je nach Betrieb sehr lang werden können.
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