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Als Einzugsermächtiger haftbar?????

Hallo zusammen, Ich würde gerne in Erfahrung bringen wer für eine Rechnung haftbar gemacht werden kann. Der Vertragsnehmer oder der Kontoeinzugsermächtiger, es handelt sich um zwei unterschiedliche Personen. Im Detail geht es darum das bei mir ein Betrag X von meinem Konto abgebucht wurde und ich gerne eine Rückbuchung veranlassen würde, da die Person schon längst die Daten ändern sollte. Bitte um Hilfe Mit freundlichen Gruß

Wie ist in Frankreich das Bleiberecht für afrikanische Kinder geregelt

Kind ist ohne Familie und Verwandte bei Gastfamilie untergebracht , hat keine Aufentaltsgenemigung

Was tun gegen hartnäckige Verschmutzungen in der Toilette?

Gibt es ein Hausmittel auf natürlicher Basis?