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Beitragssatz zur (bislang) freiwilligen GKV bei reduzierter Stundenzahl?
Ich bin als Angestellte seit 15 Jahren freiwillig in der GKV versichert. Nun möchte ich für einige Zeit meine Arbeitszeit auf etwa 70-75% reduzieren (pflegebedürftige Verwandte). Damit würde mein Gehalt wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen. Würde mein Beitragssatz in dieser Zeit wieder an mein Gehalt angepasst, oder müsste ich weiterhin den Höchstsatz zahlen, weil ich mehr als 50% arbeite?