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Gast

dachdämmung

muss der vermieter bei beschädigter und ungenügender dachdämmung dies bezahlen
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Antworten (2)
bh_roth
Zu wenig Informationen. Wer hat denn - justiziabel - festgestellt, dass die Dämmung ungenügend ist? Ein persönlicher Eindruck ist nicht entscheidend.
Ist die Dämmung beschädigt, bezahlt der Vermieter die Reparatur, wenn die Beschädigung durch äußere Einflüsse entstanden ist.
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micle
Wenn überhaupt, dann höchstens, wenn der Dachraum als Wohnraum vermietet ist und grundsätzlich keine Steildachdämmung eingebaut ist.
Ab den 60ern wurde ein (bewohntes) Dach mit 4-5 cm Holzwolleplatten gedämmt, ab den 80ern mit ca. 10-12 cm Mineralfaserdämmstoff und momentan mit 20-22 cm. Je älter ein Haus, um so geringer ist die Dämmstärke, analog gilt das für Estrichdämmungen, Fassadendämmungen, Dämmwerte von Fenstern,....
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