Gast
dachdämmung
muss der vermieter bei beschädigter und ungenügender dachdämmung dies bezahlen
Antworten (2)
Zu wenig Informationen. Wer hat denn - justiziabel - festgestellt, dass die Dämmung ungenügend ist? Ein persönlicher Eindruck ist nicht entscheidend.
Ist die Dämmung beschädigt, bezahlt der Vermieter die Reparatur, wenn die Beschädigung durch äußere Einflüsse entstanden ist.
Ist die Dämmung beschädigt, bezahlt der Vermieter die Reparatur, wenn die Beschädigung durch äußere Einflüsse entstanden ist.
Wenn überhaupt, dann höchstens, wenn der Dachraum als Wohnraum vermietet ist und grundsätzlich keine Steildachdämmung eingebaut ist.
Ab den 60ern wurde ein (bewohntes) Dach mit 4-5 cm Holzwolleplatten gedämmt, ab den 80ern mit ca. 10-12 cm Mineralfaserdämmstoff und momentan mit 20-22 cm. Je älter ein Haus, um so geringer ist die Dämmstärke, analog gilt das für Estrichdämmungen, Fassadendämmungen, Dämmwerte von Fenstern,....
Ab den 60ern wurde ein (bewohntes) Dach mit 4-5 cm Holzwolleplatten gedämmt, ab den 80ern mit ca. 10-12 cm Mineralfaserdämmstoff und momentan mit 20-22 cm. Je älter ein Haus, um so geringer ist die Dämmstärke, analog gilt das für Estrichdämmungen, Fassadendämmungen, Dämmwerte von Fenstern,....