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Gast

Darf der Mieter bei Guthabenauszahlung darauf bestehen die bisherige Heizkostenpauschale beizubehalten?

Seit drei Jahren bekomme ich Guthaben zurück wenn die Betriebskostenabrechnung kommt. Ich möchte diesen Vorauszahlungsbetrag gern beibehalten, doch mein Vermieter will ihn nun drosseln. Kann ich auf den bisherigen Betrag bestehen? Immerhin bietet er mir eine gewisse Sicherheit.
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Antworten (2)
Mars-Ultor
Ungewöhnliche Konstellation. Ich würde ja immer so wenig wie möglich vorschießen wollen. Leg dir den "gesparten" Betrag doch selbst weg, z. B. monatlich auf ein Sparkonto. Dann steht es dir bei Bedarf auch zur Verfügung, du musst dich nicht mit deinem Vermieter herumstreiten, und das Geld bleibt da, wo es hingehört, nämlich bei dir.
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mantrid
Grundsätzlich ist der Vermieter gehalten, die Abschlagszahlungen so zu berechnen, dass sie möglichst den tatsächlich zu zahlendem Betrag entsprechen. Nicht zulässig ist, dass der Vermieter praktisch Sparkasse spielt. Da kommt er mit dem Kreditwesengesetz (KWG) in Konflikt. Meine Empfehlung: Eigenes Sparkonto oder Tagesgeld eröffnen und dort Rücklagen für Nachzahlungen oder Unvorhergesehenes ansammeln.
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