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Gast

Die Parkbucht vor meinem eigenen Haus wird permanent von einem Nachbarn belegt. Ist das rechtlich statthaft

Die direkt vor meinem Haus befindliche Parkbucht wird permanent von dem gegenüber wohnenden Nachbarn auch in dessen Urlausabwesenheit belegt, da er aufgrund seiner Arbeitszeiten deutlich früher zurück kommt als wir - meine Frau und ich. Selbst bei Abesenheitszeiten größer einer Woche steht dessen Fahrzeug bei uns vor dem Grundstück. Wie vereinbart sich das mit dem BGB? Ist derartiges Verhalten rechtlich statthaft?
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Antworten (2)
Mars-Ultor
Natürlich darf er da parken. Woher leitest du denn ein "Vorparkrecht" für dich auf öffentlichen Grund ab?
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Musca
Hochzeit in Neapel´s Altstadt: da wird kurz mal eine Strasse gesperrt, Tische und Stühle aufgebaut..und los geht´s. Falls der Briefträger oder Polizist vorbeikommt, gibt es an diesem Tag weder Post noch Polizei, sondern 2 Betrunkene mehr. ist derartiges Verhalten rechtlich statthaft ? :) :) .)
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