Gast
Dürfen Bürgergeldempfänger netflix haben
Antworten (4)
Bürgergeldempfänger dürfen mit ihrem Bürgergeld machen, was sie wollen. Wenn von den paar Kröten nach Wohnen und Essen tatsächlich noch etwas übrig bleibt, dann dürfen sie das auch für Netflix ausgeben. Sie können aber dafür auch einen Tag hungern.
Heißt das überhaupt noch "Bürgergeld"? Das ist doch umbenannt in "Grundsicherung" - oder kommt das noch?
Nicht dass vom Prekariat jemand auf die Idee kommt, er sei ein "Bürger"...
Nicht dass vom Prekariat jemand auf die Idee kommt, er sei ein "Bürger"...
Warum nicht? Wofür die Empfänger ihr Bürgergeld ausgeben geht nur sie was an.
Im kalkulierten Satz für das Bürgergeld ist übrigens auch ein minimaler Betrag für Kultur enthalten. Ob dieser nun ein- zweimal im Jahr für Theaterbesuche oder für ein Netflix-Abo ausgegeben wird, ist nun mal völlig frei.
Spricht aus der Frage mal wieder die Missgunst? Soll mal wieder Sozialneid angeheizt werden?
Im kalkulierten Satz für das Bürgergeld ist übrigens auch ein minimaler Betrag für Kultur enthalten. Ob dieser nun ein- zweimal im Jahr für Theaterbesuche oder für ein Netflix-Abo ausgegeben wird, ist nun mal völlig frei.
Spricht aus der Frage mal wieder die Missgunst? Soll mal wieder Sozialneid angeheizt werden?
Zur Vervollständigung: "?".
Zur Frage: Nein, dieser kostenpflichtige Dienst steht nur den vom deutschen Volk alimentierten "Flüchtlingen/Neubürgern" zu.
Zur Frage: Nein, dieser kostenpflichtige Dienst steht nur den vom deutschen Volk alimentierten "Flüchtlingen/Neubürgern" zu.