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Gast

Ein Gast hat fest gemietete Wohnung abgesagt.

ferienwohnung fest gemietet. Kurz (1,5 Wochen vorher abgesagt), wurde belehrt, dass kosten für ihn entstehen, bezahlt den reduzierten verdienstausfall nicht, nimmt email und telefon nicht an, reagiert nicht auf einschreiben mit forderung, was kann ich tun? ihn in ruhe lassen ist keine option
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Antworten (6)
Bester
Verdienstausfall zahlt Dein Chef, nicht der Kunde.
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status-quo-fan
Schwachmat, bei nur geringer Überlegung, die Dir begrenzt noch zuzumuten ist, hättest Du die Frage des Gastes nach der mit dem Ertragsausfall verbundenen Gewinnminderung schon verstehen können und nicht einen solchen Schwachsinn von Dir gegeben.
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Dorfdepp
Das ist Vertragsbruch und somit ein Fall für den Rechtsweg.
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Meyerhuber
Ob das einen Vertragsbruch darstellt, steht in den Sternen, da keinerlei Vertragsdetails bekannt sind. Der Gast hat leider keinerlei Angaben zu seinen AGB gemacht, im Besonderen in Bezug auf Stornofristen und Stornogebühren.
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Bester
@status, diese Frage hälst Du in Deinem Wahn für echt? "Fest gemietete Wohnung" - mache ich Urlaub, buche ich eine Unterkunft, miete aber keine. Fest gemietet - dann doch wohl auch ein Mietvertrag. "Verdienstausfall" fällt in den Bereich Arbeitsrecht. Ist der Fragesteller lediglich Hausmeister?
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Dorfdepp
Wenn ein Gast eine Wohnung fest mietet und der Vermieter zusagt, ist ein Vertrag enstanden. Auch mündliche Verträge sind gültig und einzuhalten. Nach den vorliegenden Informationen erscheint es unwahrscheinlich, dass der "Gast" sich ohne Konsequenzen davonschleichen kann.
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