Gast
Erlischt Kündigungsschutz bei Tätigkeitswechsel
Bin über 20 Jahre in einem gesunden Unternehmen(Einzelhandel) in der Leitung tätig. Überlege zur Zeit in die zweite Reihe zu wechseln. Bleibt mein Kündigungsschutz bestehen.
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Antworten (3)
Ich denke mal, der Kündigungsschutz richtet sich nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit, unabhängig von der Funktion, die man ausübt. Kann sich aber geändert haben. Im Zweifelsfall im Arbeitsvertrag, oder Tarifvertrag nachlesen, bzw. bei der Gewerkschaft nachfragen. Fraglich stimmt mich, dass Sie seit 20 Jahren in leitender Funktion tätig sind und die Antwort auf Ihre Frage nicht wissen, bzw. nicht wissen, wie man eine zuverlässige Antwort erhält.
@Ing793. Das verstehe ich aber unter "in der Leitung" tätig. Zumindest Prokura, Werksleiter oder ähnliches.
Aber selbst bei weniger Bemächtigten, wie Abteilungsleiter etc. ist der Kündigungsschutz eingeschränkt.
Keine Anhörung des Betriebsrates, leichtere Kündigung durch besondere Treuepflicht etc.
Aber selbst bei weniger Bemächtigten, wie Abteilungsleiter etc. ist der Kündigungsschutz eingeschränkt.
Keine Anhörung des Betriebsrates, leichtere Kündigung durch besondere Treuepflicht etc.