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Gast

Grenzbebauung, mit massiver Mauer-Höhe, 190cm

Das rückwärtige bebaute Nachbargrundstück wurde verkauft, der neue Besitzer errichtet
eine massive Steinmauer zwecks Begrenzung seines Grundstücks ( vorher offene Grernze )
ist dies statthaft ohne Einverständnis Nachbarn. ( Niedersachsen)
Frage beantworten Frage Nummer 3000264905 Frage melden
Antworten (2)
Skorti
Frag doch mal bei den zuständigen Ämtern, oder ist dass zu schwer?
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ingSND
Das ist je nach Zweck, Bundesland und sogar Kommune unterschiedlich geregelt und lässt sich daher hier nicht beantworten.
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