Gast
Habe noch kein Stromanbieter kann ich direkt zu billiganbieter?
Hallo
Wohne zurzeit bei meinen Eltern.
Nun die Frage erhalte ab ca. 15.01.2011 miene eigene Wohnung. Nun die frage kann ich gleich zu einen anderen Stromanbieter oder muss ich zwingend erst zu meinen Stadtwerken hier?
mfg
Philipp
Wohne zurzeit bei meinen Eltern.
Nun die Frage erhalte ab ca. 15.01.2011 miene eigene Wohnung. Nun die frage kann ich gleich zu einen anderen Stromanbieter oder muss ich zwingend erst zu meinen Stadtwerken hier?
mfg
Philipp
Antworten (3)
Hallo Philipp,
bei einem Einzug kannst du sofort den Anbieter wählen, den du möchtest.
Wichtig ist, dass du den Vertrag vor dem Einzug abschließt. Die Anmeldung kann frühestens einen Monat vor dem Einzugsdatum seitens des Lieferanten erfolgen.
Bei den meisten Anbietern kannst du zwischen Einzug, Neuanlage (neu eingebauter Zähler) oder Lieferantenwechsel wählen. Gib in deinem Fall Einzug an und das Übergabedatum der Wohnung. Bei Vertragsabschluss ist die Zählernummer und die Adresse notwendig.
Dies trifft übrigens auch auf den Gasanbieter zu.
Bei Wohnungsübergabe an die gemeinsame Aufnahme des Zählerstands denken.
LG
bei einem Einzug kannst du sofort den Anbieter wählen, den du möchtest.
Wichtig ist, dass du den Vertrag vor dem Einzug abschließt. Die Anmeldung kann frühestens einen Monat vor dem Einzugsdatum seitens des Lieferanten erfolgen.
Bei den meisten Anbietern kannst du zwischen Einzug, Neuanlage (neu eingebauter Zähler) oder Lieferantenwechsel wählen. Gib in deinem Fall Einzug an und das Übergabedatum der Wohnung. Bei Vertragsabschluss ist die Zählernummer und die Adresse notwendig.
Dies trifft übrigens auch auf den Gasanbieter zu.
Bei Wohnungsübergabe an die gemeinsame Aufnahme des Zählerstands denken.
LG
So habe mich mal angemeldet :)
Bin der Fragensteller :)
Die sache ist die ab 01.01.2011 bekomme ich die wohnung laut vertrag. und mitte Dezember ist übergabe, ABER es kann sien das sich das verschiebt wegen eventuell ausbesserungs Arbeiten des Verwalters.
Nicht das ich dann schon zufrüh bezahle deswegen.
Also habe ich das richtig verstanden ich muss 1 Monat vor einzug beschid geben beim Anbieter?
Weil ich jann es leider nciht genau sagen ob 01.01.2011 oder 15.01 oder schlimmer noch 01.02.2011. Dementsprechend kann ich auch den Zählerstand auch noch nciht nennen.
Bin der Fragensteller :)
Die sache ist die ab 01.01.2011 bekomme ich die wohnung laut vertrag. und mitte Dezember ist übergabe, ABER es kann sien das sich das verschiebt wegen eventuell ausbesserungs Arbeiten des Verwalters.
Nicht das ich dann schon zufrüh bezahle deswegen.
Also habe ich das richtig verstanden ich muss 1 Monat vor einzug beschid geben beim Anbieter?
Weil ich jann es leider nciht genau sagen ob 01.01.2011 oder 15.01 oder schlimmer noch 01.02.2011. Dementsprechend kann ich auch den Zählerstand auch noch nciht nennen.
Hallo Philipp,
solange noch Ausbesserungsarbeiten deines Vermieters andauern, bewohnst du die Wohnung noch nicht oder entnimmst für deinen Eigengebrauch Strom.
Die Anmeldung sollte mit Angabe des Datums erfolgen, wenn nur noch _du allein_ Strom verbrauchst.
Der Stromanbieter muss nur vor diesem Datum deinen Auftrag erhalten, dann kann er die Netznutzung anmelden.
Beispiel:
Du ziehst zum 01.01.2011 in die Wohnung ein. Dein Auftrag muss bis 31.12.2010 bei dem Stromversorger vorliegen. Rechtlich hat dein Versorger ab 01.12.2010 die Möglichkeit, den Einzug an den Netzbetreiber zu melden. Der späteste Termin für die Anmeldung durch deinen Versorger wären 6 Wochen nach dem 01.01.2011(Mitte Februar).
Fazit: Es reicht vollkommen aus, wenn du einige Tage vor der endgültigen Übergabe den Vertrag mit Angabe des definitiven Datums abschließt.
Notiere dir zu dem Termin den Zählerstand - nicht, dass dein Vermieter dich die Kosten während seiner Ausbesserungsarbeiten tragen lässt.
solange noch Ausbesserungsarbeiten deines Vermieters andauern, bewohnst du die Wohnung noch nicht oder entnimmst für deinen Eigengebrauch Strom.
Die Anmeldung sollte mit Angabe des Datums erfolgen, wenn nur noch _du allein_ Strom verbrauchst.
Der Stromanbieter muss nur vor diesem Datum deinen Auftrag erhalten, dann kann er die Netznutzung anmelden.
Beispiel:
Du ziehst zum 01.01.2011 in die Wohnung ein. Dein Auftrag muss bis 31.12.2010 bei dem Stromversorger vorliegen. Rechtlich hat dein Versorger ab 01.12.2010 die Möglichkeit, den Einzug an den Netzbetreiber zu melden. Der späteste Termin für die Anmeldung durch deinen Versorger wären 6 Wochen nach dem 01.01.2011(Mitte Februar).
Fazit: Es reicht vollkommen aus, wenn du einige Tage vor der endgültigen Übergabe den Vertrag mit Angabe des definitiven Datums abschließt.
Notiere dir zu dem Termin den Zählerstand - nicht, dass dein Vermieter dich die Kosten während seiner Ausbesserungsarbeiten tragen lässt.