Gast
Ich habe ein Urteil für Unterhaltsansprüche, kann ich einfach einen Gerichtsvollzieher beauftrage?
Ich habe ein Urteil aus 2003, hierin sind die Unterhaltsansprüche für mich und meinem Sohn enthalten. Der Schuldner hätte kein Geld und ist aber selbständig. Er zahlt z.B. nur 100,-€ Unterhalt für meinen Sohn, dem aber 442,€ zustehen. Für mich müsste er 325,-€ zahlen, dem kommt er überhaupt nicht nach.
Ich habe bereits den Beistand beim Jugendamt beantragt, muss ich darauf rücksicht nehmen?
Ich habe bereits den Beistand beim Jugendamt beantragt, muss ich darauf rücksicht nehmen?
Antworten (2)
Das Urteil ist 10 Jahre alt. Und hätte seit 10 Jahren vollstreckt werden können. Die Frage ist auch ,ob ihnen selbst inzwischen noch Unterhalt zusteht. Wenn sie mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, würde ich denen dieses Urteil nicht vorenthalten. Wer amtliche Hilfe beantragt, muß auch alle Fakten angeben. Da Kind ist dann mindestens 10 Jahre. Irgendwie erscheint mir ihre Frage verworren. Ist das evtl. ein Tippfehler mit 2003 und sollte 2013 heissen ? Melden sie sich doch an oder stellen sie die Frage nochmal neu.