Gast
immobilie
ich habe vor10 jahren eine garage gekauft ,jetzt behauptet der grundstücksbesitzer sie wärev illegal gebaut worden steht aber schon seit 50jahren dort.auf jedenfall soll sie agerissen werdenund ich soll die kosten tragen.ich besitze zwar einen kaufvertrag aber der kauf der garage ist bei keinem amt eingetragen.kann der gundstücksbesitzer den abriss fordern und muss ich diesen bezahlen?
Antworten (3)
Nur damit ich Dich richtig verstehe: Du hast die Garage gekauft, nicht aber das Grundstück, auf dem sie steht? Und Du hast den Kaufverttrag nicht notariell abgesegnet? Denn der Notar hätte den Eintrag ins Grundbuch veranlassen müssen, und das schint ja nicht der Fall zu sein. Wenn beides stimmt, klingt das spontan für mich so, als habe Dich da seinerzeit jemand 'reingelegt. Ich würde mir AUF JEDEN FALL einen Anwalt suchen, der sich mit Immobilienrecht auskennt. Der kann Dir eher helfen als die Mitglieder dieser Community. Viel Erfolg!
@hphersel: Der Tip mit dem Anwalt ist ok, aber ich weiß folgendes: Gast hat vielleicht den Wert der Garage bezahlt, aber gekauft hat er sie nicht. Denn ein Kauf einer Immobilie ist nur gültig, wenn es dafür einen notariell beglaubigten Vertrag gibt, der zur Folge hat, dass der neue Besitzer im Grundbuch eingetragen, und der alte gelöscht wird. Dies unterblieb. Also ist der "Kaufvertrag" der nichts anderes ist, als die Vereinbarung, eine ausgehandelte Summe zu bezahlen, ungültig.
Dies hat 4 Dinge zur Folge: 1. Das Geld ist weg. Es gibt keinen Gegenwert. 2. Der offensichtliche Betrug des Verkaufes der Garage ist verjährt. 3 Der alte Besitzer der Garage ist weiterhin Besitzer. Eigentümer kann er nicht sein, weil sie (die Garage) illegal auf einem Grundstück errichtet wurde, welches dem alten Besitzer nicht gehörte.
4. Der alte Besitzer ist weiterhin haftbar. Er kann zwar nicht mehr für die illegale Errichtung des Gebäudes belangt werden, wohl aber für dessen Abriss.
Dies hat 4 Dinge zur Folge: 1. Das Geld ist weg. Es gibt keinen Gegenwert. 2. Der offensichtliche Betrug des Verkaufes der Garage ist verjährt. 3 Der alte Besitzer der Garage ist weiterhin Besitzer. Eigentümer kann er nicht sein, weil sie (die Garage) illegal auf einem Grundstück errichtet wurde, welches dem alten Besitzer nicht gehörte.
4. Der alte Besitzer ist weiterhin haftbar. Er kann zwar nicht mehr für die illegale Errichtung des Gebäudes belangt werden, wohl aber für dessen Abriss.
Ok. Starmax. Korrekt. Kann man nicht nachweisen. Wir jedenfalls nicht, weil wir nicht wissen, was im "Kaufvertrag" steht. Ich ging von einer betrügerischer Absicht aus. Wie auch immer, es wäre verjährt, wie du auch erkannt hast.