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Gast

Inkassodienst für gekündigte Kreditkarten

Welche Rechte hat der Inkasso-Dienst?
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Antworten (8)
Opal
Alle, bis zum Titel (Kontopfändung, Lohnpfändung) und wenn du dann noch nicht zahlst oder zahlen kannst zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bzw. Beugehaft.
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Bester
Mann, Opal, beherrsche Dich mit Deinen Fehlinfos! Ohne rechtskräftigen Titel hat ein Inkassounternehmen überhaupt nichts gegen einen Schuldner zu unternehmen.
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Opal
Natürlich, wenn ein Inkasso-Dienst den Auftrag bekommt das Geld einzutreiben stehen denen alle Türen offen. Der Titel wird auf Antrag beim Amtsgericht erteilt, erst wird das Mahnverfahren eingeleitet und dann die Vollstreckung. Vorher versuchen die das mit "netten Briefen".
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Opal
Ok, mit dem Mahnverfahren hast du Recht. Der Titel wird erst bei der Vollstreckung erteilt.
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Bester
Nee, Opal, vorher. Ohne Titel, keine Vollstreckung.
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Opal
"Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht, Beweismittel müssen bei der maschinellen Erfassung nicht mitgesandt werden. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO)." ; Quelle Wiki
Der letzte Satz ist entscheidend.
Und nun ist es mir zu müßig weiter darauf einzugehen.
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Bester
Meine Güte, Opal!!! Was gibst Du schon wieder von Dir? Jeder kann einem Mahnbescheid widersprechen. Wenn es dem Mahnenden nicht paßt, muß er in einer Klage seinen Anspruch begründen. Nach Urteil kann der GV kommen, nicht vorher.
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bh_roth
@Opal: Es sei mir eine Korrektur gestattet: Es gibt keine Eidesstattliche Versicherung mehr, das heißt jetzt "Vermögensauskunft des Schuldners".
Korinthenkackmodus aus.
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