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hakenfels

Ist der Vermieter eines Bürogebäudes verpflichtet bei Renovierungsarbeiten die nicht mehr benötigten Leitungen aus der Zwischendecke zu entfernen?

Bei Renovierungsarbeiten eines Bürogebäudes hat der Vermieter die nicht mehr benötigten Strom- und Datenleitungen einfach in der Zwischendecke liegen gelassen. Gibt es eine Verordnung oder Gesetzgebung das besagt, dass Brandlasten aus der Zwischendecke zu entfernen sind? Dürfen die Leitungen in der Decke verbleiben?
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Antworten (4)
hphersel
Was spricht denn dagegen, die Leitungen dort zu belassen? Wenn sie später doch noch mal benötigt werden, können sie einfach wieder angeschlossen werden; das ist einfacher als eine aufwändige Neuverlegung.
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bh_roth
Ein vorübergehend oder ständig abgeklemmtes Kabel erhöht nicht die Brandlast. Wenn du dir darüber Gedanken machst, dann mach dir mal lieber Gedanken darüber, was passiert, wenn die Zwischendecke an sich kokelt. Ein nicht gebrauchtes Kabel kann und wird liegen gelassen.
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hakenfels
Brennt es in der Zwischendecke und liegen dort nicht benötigte Leitungen, verursachen diese Leitungen beim Brand ein höheres Rauchvolumen, was auch zu einer erhöhten Gefahr für die Personen im Gebäude führt. Dementsprechend würde ich alle nicht benötigten Leitungen entfernen.
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micle
Eine gesetzliche Verpflichtung, was für diesen konreten Fall bei einer Sanierung zu tun ist oder nicht besteht nicht. Wenn besagte elektrische Leitungen innerhalb dieses Brandabschnittes nach der Leitungsanlagenverordenung zulässig sind, dürfen sie dort bleiben, ob in Betrieb, oder nicht. Alles andere wäre auch absurd, denn, was wäre beim Mieterwechsel, wenn der nächste Mieter die Leitungen benötigen sollte.
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