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Gast

kann man mit 45 beitragsjahren ohne abzug in rente gehen

habe am 01.08.2013 45. beitragsjahre erfüllt. am 17.02.2014 werde ich 60. jahre.
im radio hat man gehört, das jemand wo 45. beitragsjahre erfüllt hat, ohne abzug in rente gehen könnte.
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Antworten (3)
elfigy
Diese Frage lesen wir hier jede Woche gefühlt ca. zehn mal. Klicke hier auf diese rote Schrift, da wird dir geholfen. Wer hat das eigentlich im Radio gehört? Man oder du selbst ?
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vonjwd
Hallo, irgendwas stimmt da doch nicht. Wer am 1.8.13 45 Beitragsjahre erfüllt hat, muss am 1.8. 1968 angefangen haben zu arbeiten. Der Fragesteller muss nach eigenen Angaben am 17.2.1954 geboren sein und damit am 1.8.68 zum angeblichen Arbeitsbeginn gerade mal 14 Jahre alt gewesen sein. Zu dem Zeitpunkt gab es aber schon eine 9 jährige Schulpflicht, d.h. er müsste mit 5 Jahren in die Schule gekommen sein. Merkwürdig.
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elfigy
@vonjwd. 1968 gab es in einigen Bundesländern noch viele Schulbezirke, in denen die 1964 beschlossene 9jährige Schulpflicht wegen Lehrermangel gar nicht machbar war. Besonders auf dem Land. Die Schüler verliessen trotzdem nach 8 Jahren mit 14 die Schule. Das ging noch bis knapp in die siebziger so. z.B hier in Bayern gab es auch noch bis 1970 vereinzelt diese zweiklassigen Schulen auf dem (Hinter)Land. Klasse 1-4 und Klasse 5-8 . Heizmaterial hatten die Eltern zu stellen. Der Lehrer wurden monatlich abwechselnd von den Eltern verköstigt. Anders hätten sie keinen Lehrer da hinbekommen. Mitte der sechziger Jahre reisten Werbebeauftragte der Kultusministerien in den Gymnasien herum, um den Abiturienten den Lehrerberuf schmackhaft zu machen. Meine kleine Cousine erzählte, sie hätten allerstrengste Verhaltensregeln bekommen, um die Abiturienten nicht abzuschrecken.
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