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Kaufpreisminderung bei fehlerhaftem Produkt

Unsere Tageszeitung liefert täglich jede Menge Tipp-, Rechtschreib- und Grammatikfehler.
Dazu kommen oft auch noch sachlich eindeutig falsche Angaben, d.h. dieses von uns teuer bezahlte Produkt weist Mängel auf. Kann man in diesem Fall Wandlung (sinnlos bei ner Tageszeitung) bzw. Minderung geltend machen? Im Klartext: könnte man den Bezugspreis - immerhin knapp 400 € im Jahr! - um einen angemessenen Betrag kürzen?
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