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bh_roth

Lebenslange Garantie?


Ich habe einen Staubsauger, in dessen Bedienungsanleitung steht, dass die im Sauger verbauten Filter ein Geräteleben lang halten. Ist diese Formulierung gleichbedeutend mit (Geräte-) lebenslanger Garantie? Denn einer der Filter, er kostet ca. 50 Euro, muss jetzt ausgetauscht werden, weil er einen unglaublichen Gestank verursacht. Er ist zwar optisch nicht defekt, aber so nicht länger benutzbar.
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Antworten (10)
Mars-Ultor
Ich vermute erstmal, dass das eine Aussage, aber keine Garantie ist. Ansonsten müsste der Hersteller ja keine Austauschfilter gegen Bezahlung anbieten. Das werden interessante Verhandlungen. Gilt die Garantie? Wenn ja, was sind die garantierte Eigenschaften eines Filters? Funktioniert er noch zusagegemäß wenn er stinkt? Ist die nichtvorhandene Geruchsbelästigung eine zugesicherte Eigenschaft?
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bh_roth
Korrekt. Das wird die Frage sein. Für mich ist diese Aussage eine zugesicherte Eigenschaft. Müsste also so lange Garantie haben, solange das Gerät "lebt". Eine derartige Geruchsbelästigung mag zwar nicht seine Wirksamkeit einschränken, aber seine Gebrauchsfähigkeit, wenn die Geruchsbelästigung nicht zumutbar ist.
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bh_roth
Lieber ing, da fehlt mir das Verständnis. Das Teil soll solange halten, wie das Gerät lebt, aber die Ansprüche auf die Eigenschaft verjähren nach 6 Monaten?
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bh_roth
Das Gerät selbst hat 2 Jahre Garantie (nicht Gewährleistung!)
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machine
Ask the Hersteller.
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Cordelier
Das schließt ganz eindeutig auf unsachgemäße Behandlung. Mit dem Staubsauger ist etwas einmal oder mehrfach aufgesaugt worden was nicht der Spezifikation der zulässigen Aufsaugsubtanzen entspricht.
Daher kann keine Gewährleistung übernommen werden für den jetzt defekten Filter der nicht für die Aufnahme der unzulässigen Partikel/Feststoffe ggf Nassstoffe über die Saugaufname bestimmt ist.

In Zukunft bitte nur die in der Betriebsanleitung aufsaugbaren Stoffe mit dem Produkt saugen.
Ihre ****** Produktberatung
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bh_roth
Opal, du alter ✠⚠♠✘☠↯★!
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Skorti
Vielleicht haben die in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, dass bei Staubsaugern ein Geräteleben 6 Jahre und 4 Monate beträgt.
Wenn der Filter später ausfällt, dann weil das Geräteleben schon überschritten ist ....
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micle
Da nicht der Filter den Gestank verursacht, sondern vermutlich eher darin gesammelte oder daran anhaftende Schmutzpartikel oder Keime, sehe ich ohnehin weder einen Garantie- noch einen Gewährleistungsanspruch begründet.
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bh_roth
Da ich so oder so einen neuen Filter brauche, werde ich den Versuch starten, den Filter nach dem nächsten Ausblasen mit Lysoform-Sprühreiniger auszusprühen, um daran anhaftende oder nistende Geruchsbakterien abzutöten. Wenn das nichts bringt, oder den Filter zerstört, bin ich maximal wieder am Anfang. Es schadet also nichts.
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