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Gast

lohnkürzung

wir haben leistungslohn und seit einiger zeit wird nur noch max. 130% gezahlt. begründung dafür ist der desolate zustand der belegschaft und der damit verbundene zu hohe krankenstand. ist das erlaubt und wie lange muss ich diese grenze akzeptieren? danke
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Antworten (3)
elfigy
Der Arbeitgeber kann nicht einseitig den Arbeitsvertrag ändern. Aber wenn du das schon seit einiger Zeit unwidersprochen hingenommen hast, dann ist die Sache wahrscheinlich nicht mehr zu retten. Was man vereinbaren kann, ist eine Obergrenze aber in Verbindung mit einer Untergrenze. Das heißt Garantielohn . Aber nur in beiderseitigem Einverständnis. Ich würde mit dem Problem schnell zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und nicht darauf hoffen, in einem Forum immer eine gültige Antwort zu bekommen.
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elfigy
@ ing. Wir kennen den Arbeitsvertrag des Fragestellers nicht. Die von dir erwähnte 100% Regel müsste dann extra drinstehen. Es kann aber auch vereinbart sein, daß mehr Leistung entsprechend vergütet wird. Ich selbst hatte mal einen leistungsorientierten Gehalts- Vertrag, der nach oben völlig offen war. Ich verdiente dann im ersten Jahr regelmäßig mehr als der Geschäftsführer. Der Gute hatte die Lage einfach unterschätzt, weil mein Vorgänger schlechte Zahlen geliefert hat.
Nachher haben wir dann realistischere Planzahlen einvernehmlich vereinbart und das ganze nach oben und unten gedeckelt. Ich fand das ok . Aber einseitig geht das nicht. Und schon gar nicht mit der Begründung, die der Gast anführt.
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neilo
@ing: es kann aber auch sein, dass der gute Mann im Akkord arbeitet. Und wenn er den Akkordvertrag mit seinem AG ausgehandelt ist, sollte er auch ausgezahlt werden.
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