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ullaprofil

mischarmatur in der küchenzeile kaputt. muss der mieter zahlen?

Frage beantworten Frage Nummer 49047 Frage melden
Antworten (3)
wiki01
Keine 2 Wochen her, da war diese Frage hier behandelt worden.
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Skorti
Wenn die Küche zur gemieteten Wohnung gehört UND Kleinreperaturen im Mietvertrag nicht auf den Mieter abgeschoben werden, dann ja. Da dies jedoch meistens der Fall ist, eher nicht.
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Deho
Wenn sie dem Mieter gehört, ja, falls nicht, nein.
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