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blonderengel40

muss das eichen bzw warten einer gasuhr der vermieter bezahlen?

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Antworten (3)
Bester
Nur wenn der Vermieter gleichzeitig derjenige ist, der das Gas liefert. Ansonsten ist mit dem mtl. Grundpreis der Zähler und seine Wartung bereits bezahlt.
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StechusKaktus
Am Ende der Kette zahlt stets der Mieter. Alle Kosten für Wartung, Eichen, Ersatz usw. werden über die Mietnebenkosten an den Mieter weiterbelastet. Wer das Geld bis dahin auslegt ist keine sooo spannende Frage.
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Bester
Wirklich, @Stechus? Weder Dein Vermieter noch der Mieter zahlt irgendwas für das Eichen etc. eines Zählers/Uhr. Das ist Sache des Lieferanten. Oder bekamst Du schon mal eine Rechnung Deines Stromversorgers, wenn der Zähler getauscht wurde?
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