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Gast

Muss der Vermieter die Kosten für ein neues Türschloß tragen, wenn der Mieter den Schlüssel seiner Wohnungstür abgebrochen hat?

Der Mieter hat den Schlüsseldienst nach Geschäftsschluß beauftragt, weil der den Schlüssel seiner Wohnungstür abgebrochen hat. Angeblich war das Schloß schon vorher schwer zu schließen.
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Antworten (2)
bh_roth
Die Schwergängigkeit (der Defekt) müsste im Zweifel beweisbar sein. Bleibt die Beweisführung eher mau, kommen die Kosten für den Schlüsseldienst und die für das Schloss auf den Mieter zu.
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micle
Wenn das Schloß vorher schwergängig gewesen sein sollte, dann hätte der Mieter rechtzeitg reklamieren müssen. So hat er es darauf ankommen lassen und muß die Kosten tragen, zumindest für den Schlüsseldienst, den er ja auch bestellt hat.
Der Schließzylinder ist sicher das geringere Problem, einen neuen Profilzylinder bekommt man ab 7 € aufwärts, passend zu einer Schließanlage ist man ab etwa 40 € dabei.
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