Gast
Muss ich Gerichtsvollzieherkosten begleichen obwohl ich zurzeit ein freiwilliges soziales Jahr mache und nur 330 € verdiene?
Antworten (4)
Du kannst Ratenzahlungen anbieten, sie können auch klein sein. Zahlen mußt du. Wenn du nicht zahlst, sammeln sich Zinsen und Zinseszinsen auf die Schuld an und eines Tages wird es ein Vielfaches von dem ursprünglichen Betrag sein. Ich nehme an, die Schulden, die der Gerichtsvollzieher eingetrieben hat, hast du bezahlt.
Nee! Einfach Privatinsolvenz anmelden, bei 330 € kannst du problemlos die Hosen runterlassen.
Dann hältst du die paar Jahre durch und bist deine Schulden los!
[br]
Der Nachteil ist allerdings eine negative Schufa! -Das sollte sich aber wieder einrenken, wenn du mal ein geregeltes Einkommen hast!
Dann hältst du die paar Jahre durch und bist deine Schulden los!
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Der Nachteil ist allerdings eine negative Schufa! -Das sollte sich aber wieder einrenken, wenn du mal ein geregeltes Einkommen hast!
Sockenpuppe, mach mal. :-D
Natürlich kann dir das in Rechnung gestellt werden. Ne Ratenzahlung ist der erste Schritt, aber sobald so einer vor deiner Tür steht, bedarf es eines Vollstreckungsbescheid, der 30 Jahre gültig ist. D.h. der/ die Gläubiger können 30 Jahre lang Ausgleich offener Posten bestehen...
Mal einen Anwalt fragen oder die Bundesagentur für Arbeit. Die haben i.d.R. auch Ahnung davon bzw. können dir einen passenderen Ansprechpartner "vermitteln"...
Natürlich kann dir das in Rechnung gestellt werden. Ne Ratenzahlung ist der erste Schritt, aber sobald so einer vor deiner Tür steht, bedarf es eines Vollstreckungsbescheid, der 30 Jahre gültig ist. D.h. der/ die Gläubiger können 30 Jahre lang Ausgleich offener Posten bestehen...
Mal einen Anwalt fragen oder die Bundesagentur für Arbeit. Die haben i.d.R. auch Ahnung davon bzw. können dir einen passenderen Ansprechpartner "vermitteln"...