Gast
muss ich über den vermieter heizung in betrieb nehmen
mein vermieter will, das ich meinen laden mit der Heizung heize. ich will aber mit einem gasofen heizen.
Antworten (6)
Vielleicht verstößt deine Heizanlage ja gegen Sicherheitsvorschriften...
Und ich behaupte, du hast einen Pachtvertrag für deinen Laden und keinen Mietvertrag?
Wieso fragst du ihn nicht einfach, warum er seine Heizung laufen lassen will?!
Und ich behaupte, du hast einen Pachtvertrag für deinen Laden und keinen Mietvertrag?
Wieso fragst du ihn nicht einfach, warum er seine Heizung laufen lassen will?!
Interessant wird es, wenn die Nebenkosten der Heizung, die eigentlich (auch) zum Beheizen des Ladengeschäftes vorgesehen ist, abgerechnet werden, evtl. auch noch mit anderen Mietparteien im gleichen Gebäude. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß dir dein Vermieter verbieten kann, einfach so einen Gasofen aufzustellen und zu betreiben.
An welchen Kamin ist dieser denn angeschlossen? Ist die Benutzung / Belegung dieses Kamins erlaubt? Vom Kaminfeger, vom Vermieter?
Für den Betrieb von Heizungsanlagen gelten bauliche Vorschriften, unter anderem die Feuerstättenverordnung. Hältst Du diese beim Betrieb deines Gasofens ein?
An welchen Kamin ist dieser denn angeschlossen? Ist die Benutzung / Belegung dieses Kamins erlaubt? Vom Kaminfeger, vom Vermieter?
Für den Betrieb von Heizungsanlagen gelten bauliche Vorschriften, unter anderem die Feuerstättenverordnung. Hältst Du diese beim Betrieb deines Gasofens ein?
Miele, gilt das auch für solch ein Gerät?Gasheizer
Denn dieses Gerät muss m.M.n. nicht an einen Kamin angeschlossen werden. Demnach nicht vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Vielleicht hat Gast ja sowas.
Denn dieses Gerät muss m.M.n. nicht an einen Kamin angeschlossen werden. Demnach nicht vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Vielleicht hat Gast ja sowas.
@Eichenlaub: Gute Frage, es wird der Raumluft wird Sauerstoff entzogen und es entstehen Abgase und Kohlenmonoxyd. Ich gehe davon aus, der dieses Gerät weder für den andauernden Heizbetrieb, noch für den Betrieb in geschlossenen und nicht dauerhaft ausreichend belüfteten Räumen zugelassen ist. Denke bitte nur an die Grillparty in der geschlossenen Garage im letzten oder vorletzten Jahr, die ging ganz dumm aus.
Stimmt, aber die sieht man ja trotzdem häufig (ist hier zumindest so) in kleineren "Türken"-Läden stehen. Ich unterstelle dem Gast mal, dass er so eine Heizung hat. Wenn ja, ist die Forderung des Verpächters/ Vermieters gerechtfertigt. Wenn nicht, bräuchte man schon mehr Info's!