dschinn
Nachbar beantragt einen Staatsangehörigkeitsausweis, muss ich mir Sorgen machen?
jo, wie in der Frage beschrieben.
Antworten (6)
Nein, musst Du nicht. So ein Ausweis bestätigt, dass Du tatsächlich Deutscher Staatsbürger bist. Bei meiner Hochzeit haben Reisepass und Einbürgerungsurkunde als Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit nicht (!) ausgereicht; ich musste bei der Ausländerbehörde (!) einen solchen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen.
Übrigens habe ich das Ding nicht benötigt, als ich mich als Zeitsoldat bei der Bundwehr verpflichtete.
Es gibt ganz sicher jemanden, der das versteht. Ich tu's nicht.
Übrigens habe ich das Ding nicht benötigt, als ich mich als Zeitsoldat bei der Bundwehr verpflichtete.
Es gibt ganz sicher jemanden, der das versteht. Ich tu's nicht.
die Problematik ist das du deinen hundertjährigen deutschen Stammbaum nachweisen und dem beim Ausländeramt deiner Stadt beantragen mußt, kost 25€ , aber du solltest dich schon morgens um Fünf anstellen, weil sonst wird das nix mit Antrag stellen wenn schon 500 Zugereiste mit Sack und Pack vor dir stehen.
Ich hätte ja gedacht, dass das seit 72 Jahren vorbei ist, mit 100-jährigem Stammbaum und so.
War das ernst gemeint?
War das ernst gemeint?
tschuldigt, bischen langer Text
Quelle Wiki
"Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt als für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises. Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Ariernachweise, Soldbücher (Wehrmachtsausweis), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das Stammbuch der Familie beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg geprüft. Details regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht "
Quelle Wiki
"Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt als für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises. Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Ariernachweise, Soldbücher (Wehrmachtsausweis), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das Stammbuch der Familie beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg geprüft. Details regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht "