Gast
ohne TÜV
Ich bin lediglich der Fahrzeughalter.Was kann mir passieren wenn der Fahrer nicht zum TÜV geht und evt ein Unfall passiert?
Antworten (6)
Dann bekommst du evtl. Probleme bei der Schadensregulierung. Denn du als Fahrzeughalter bist für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs verantwortlich insbesondere für gültigen Tüv und AU.
Halter und Fahrer sind für den technischen Zustand eines Fahrzeuges verantwortlich, das muss nicht der Eigentümer sein.
Um das mal zu erklären: Eigentümer eines PKW ist derjenige, dessen Name im Kaufvertrag steht; Halter ist der, für den das Fzg. verkehrsrechtlich zugelassen wird - er ist Ansprechpartner für Steuer, Versicherung etc.- und Besitzer ist jeder, der über das Fzg. verfügt, also es fährt, ob erlaubt oder nicht - selbst ein Autodieb ist während er fährt Besitzer des Fzg.
Gäbe es diese Regelung nicht, gäbe es auch keine Mietwagen, Firmenautos, Carsharing etc.
Um das mal zu erklären: Eigentümer eines PKW ist derjenige, dessen Name im Kaufvertrag steht; Halter ist der, für den das Fzg. verkehrsrechtlich zugelassen wird - er ist Ansprechpartner für Steuer, Versicherung etc.- und Besitzer ist jeder, der über das Fzg. verfügt, also es fährt, ob erlaubt oder nicht - selbst ein Autodieb ist während er fährt Besitzer des Fzg.
Gäbe es diese Regelung nicht, gäbe es auch keine Mietwagen, Firmenautos, Carsharing etc.
Bester, lies dir doch mal das hier durch und dann denk noch mal über deine Antwort nach.
Ein häufiger Denkfehler ist eben, dass der Halter auch Eigentümer ist.
Die Eigentumsverhältnisse sind aber rein zivilrechtlicher Art und interessieren die Zulassungsstelle nicht. Besitz und Eigentum sind auch nicht dasselbe.
Der Halter ist die für das lt. Straßenverkehrsrecht zuständige juristische Person für das Fzg., er ist auch für den techn. Zustand des Fzg. verantwortlich. Die Zulassungsbescheinigung 1 u. 2 bestätigt lediglich, dass das Fzg eine Betriebserlaubnis besitzt und im öffentlichen Verkehr gefahren werden darf. Sie ist kein Eigentumsnachweis, das steht so auch auf Teil II..
Beispiel: Ich kaufe bei Händler X ein Auto, bin Käufer und damit Eigentümer. Um den SF-Rabatt zu erhalten, wird das Fzg. auf meine Frau zugelassen, sie ist damit Halterin, aber nicht Eigentümerin. Sohn fährt das Auto, er ist damit Besitzer, aber weder Eigentümer noch Halter. Host mi?
Die Eigentumsverhältnisse sind aber rein zivilrechtlicher Art und interessieren die Zulassungsstelle nicht. Besitz und Eigentum sind auch nicht dasselbe.
Der Halter ist die für das lt. Straßenverkehrsrecht zuständige juristische Person für das Fzg., er ist auch für den techn. Zustand des Fzg. verantwortlich. Die Zulassungsbescheinigung 1 u. 2 bestätigt lediglich, dass das Fzg eine Betriebserlaubnis besitzt und im öffentlichen Verkehr gefahren werden darf. Sie ist kein Eigentumsnachweis, das steht so auch auf Teil II..
Beispiel: Ich kaufe bei Händler X ein Auto, bin Käufer und damit Eigentümer. Um den SF-Rabatt zu erhalten, wird das Fzg. auf meine Frau zugelassen, sie ist damit Halterin, aber nicht Eigentümerin. Sohn fährt das Auto, er ist damit Besitzer, aber weder Eigentümer noch Halter. Host mi?