Gast
Schneeräumung
Wir zahlen über unsere Betriebskosten für die Schneeräumung, zur unserer Wohnung gehört eine Mit angemietete Garage, unser Vermieter lässt dort nich räumen, er sagt das gehört nicht dazu, das wäre aufgabe der jeweiligen Garagenmieter. meine Frage lautet, wer haftet, wenn ich mir beim Stürzen etwas tue?
Antworten (2)
Grundsätzlich ist der Eigentümer (!!!) im Rahmen seiner Sicherungspflicht dafür zuständig, alles schneefrei zu halten. Er kann diese Pflicht aber auch auf die Mieter "abwälzen", wie es in den meisten Mietverträgen üblich ist. Euch beteiligt er an den Kosten, die dadurch verursacht werden, was zunächst einmal auch in Ordnung ist. Jetzt schaut mal in den Mietvertrag: Hat der Vermieter im Mietvertrag festgelegt, dass ihr den Weg zur Garage freihalten müsst? Solange das nicht dort drin steht, ist er selber dafür verantwortlich und muss es zur Not selber machen, wenn der Räumdienst das nicht tut.
Anmerkung: Diese Aussage basiert auf dem Rechtswissen und Rechtsversändnis eines juristischen Laien. Daher kann keine gewährleistung für die Richtigkeit dieser Aussage übernommen werden. Daher ist der Besuch eines Anwalts für Wohnungs- oder Mietrecht zu empfehlen!
Anmerkung: Diese Aussage basiert auf dem Rechtswissen und Rechtsversändnis eines juristischen Laien. Daher kann keine gewährleistung für die Richtigkeit dieser Aussage übernommen werden. Daher ist der Besuch eines Anwalts für Wohnungs- oder Mietrecht zu empfehlen!
@hphersel: Der letzte Absatz deiner Antwort ist Spitze, das sollte ich mir vielleicht auch angewöhnen, man weiß ja nie.
Bei der Schneeräumpflicht geht es darum, einen gefahrlosen Zugang zum Haus zu sicherzustellen, evtl auch noch zu gemeinschaftlichen Einrichtungen, die täglich genutzt werden müssen, wie z. B. dem Mülleimerabstellplatz. Meist beschränkt sich die Räumung daher auf den Weg oder die Treppe von der Straße bis zur Haustüre. Ich stimme dir nicht zu, daß ALLES freizuhalten ist. Hat ein Mieter eine Garage oder einen Stellplatz gemietet, dann ist es seine Sache, diese(n) oder dessen Zufahrt freizuhalten. Die Schneeräumung der Garagezufahrt liegt nicht im Interesse der Hausgemeinschaft, sie kommt lediglich dem Mieter der Garage zu Gute und kann meiner Meinung nach daher nicht von allen getragen werden, falls nicht anderes im Mietvertrag steht.
Bei der Schneeräumpflicht geht es darum, einen gefahrlosen Zugang zum Haus zu sicherzustellen, evtl auch noch zu gemeinschaftlichen Einrichtungen, die täglich genutzt werden müssen, wie z. B. dem Mülleimerabstellplatz. Meist beschränkt sich die Räumung daher auf den Weg oder die Treppe von der Straße bis zur Haustüre. Ich stimme dir nicht zu, daß ALLES freizuhalten ist. Hat ein Mieter eine Garage oder einen Stellplatz gemietet, dann ist es seine Sache, diese(n) oder dessen Zufahrt freizuhalten. Die Schneeräumung der Garagezufahrt liegt nicht im Interesse der Hausgemeinschaft, sie kommt lediglich dem Mieter der Garage zu Gute und kann meiner Meinung nach daher nicht von allen getragen werden, falls nicht anderes im Mietvertrag steht.