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Gast

schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

in meinem Scheidungsurteil von 2004 steht: "Im Übrigen bleibt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten."
Jetzt habe ich erfahren, dass mein geschiedener Mann nächstes Jahr mit 63 in Rente gehen wird. Kann bzw. sollte ich tätig werden? Was genau bedeutet schuldrechtlicher Versorgungsausgleich überhaupt?
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Antworten (1)
elfigy
Und nimmt dein eigener Rechtsanwalt das Telefon nicht ab, wenn du ihn anrufst, um ihn das zu fragen? Was hat dir dein Anwalt damals bei der Scheidung dazu gesagt?
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