Gast
schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
in meinem Scheidungsurteil von 2004 steht: "Im Übrigen bleibt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten."
Jetzt habe ich erfahren, dass mein geschiedener Mann nächstes Jahr mit 63 in Rente gehen wird. Kann bzw. sollte ich tätig werden? Was genau bedeutet schuldrechtlicher Versorgungsausgleich überhaupt?
Jetzt habe ich erfahren, dass mein geschiedener Mann nächstes Jahr mit 63 in Rente gehen wird. Kann bzw. sollte ich tätig werden? Was genau bedeutet schuldrechtlicher Versorgungsausgleich überhaupt?