Gast
wenn ich 20000 euro finde und sie behalte, was kann mir schlimmstenfalls passieren?
Antworten (8)
Wie Amos schreibt und es wird, weil es ein Eigentumsdelikt ist, so bestraft:
§ 246 Unterschlagung (Auszug)
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
§ 246 Unterschlagung (Auszug)
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Wie komt es, dass ihr euch alle mit dem StGB auskennt? Das ist ja nichts, das man so schnell mal googelt. Etwa aus eigener Erfahrung, die nicht näher erläutert werden sollte? ;) Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
@Der_Denis: Zumindest bei mir war es Teil meiner Berufsausbildung. Dies war zwar im Schwerpunkt Disziplinarrecht, aber da streift man auch das StGB, weil ein Disziplinarvorgesetzter bis zu 14 Tage Knast verhängen kann, bevor ein Richter eingeschaltet werden muss. Verschiedene Vorfälle müssen auch an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Und viele andere, wie bei allen anderern Foren, haben (gefährliches) Halbwissen. Und gegoogelte Paragraphen bringen gar nichts, wenn man nicht die dazu gehörigen Ausführungs- und Verwaltungsbestimmungen kennt. Und die kann man nicht googeln.
Und viele andere, wie bei allen anderern Foren, haben (gefährliches) Halbwissen. Und gegoogelte Paragraphen bringen gar nichts, wenn man nicht die dazu gehörigen Ausführungs- und Verwaltungsbestimmungen kennt. Und die kann man nicht googeln.
Gast fragte nach "schlimmstenfalls". Ich würde mich fragen, welcher Personenkreis 20.000€ einfach so mit sich herum trägt. Eine Kugel im Kopf, oder ein Messer im Rücken sind da glaube ich eher angesagt, als 2 Jahre auf Bewährung. Für "schlimmstenfalls" müsste ich schwer meine Phantasie spielen lassen. Hätte dann bestimmt irgendwas mit deinen Genitalien zu tun...
@Der_Denis. Ich war viele Jahre Schöffin an verschiedenen Gerichten. Und man findet im net auch genug Urteile und Beispiele, so daß man den richtigen § heraussuchen kann. Irrtum natürlich nie ausgeschlossen. Insbesondere, weil auch die Angaben der Fragesteller oft sehr dünn sind.
@ Albinez. Nicht nur Gauner tragen große Barbeträge mit sich herum. Auch Gebrauchtwagenhändler und Antiquitätenaufkäufer. Oder die Leute, die am Abend die Bareinnahmen zur Bank bringen. Auch Leute, die ein gebrauchtes Auto kaufen, da ist immer noch Barzahlung üblich. Es gibt viele denkbare Möglichkeiten für eine größere Bargeldmenge.
@ Albinez. Nicht nur Gauner tragen große Barbeträge mit sich herum. Auch Gebrauchtwagenhändler und Antiquitätenaufkäufer. Oder die Leute, die am Abend die Bareinnahmen zur Bank bringen. Auch Leute, die ein gebrauchtes Auto kaufen, da ist immer noch Barzahlung üblich. Es gibt viele denkbare Möglichkeiten für eine größere Bargeldmenge.