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Gast

Wer muss Geschäftsunfähigkeit beweisen

Eine ältere Dame hatte Geld verlieren. Hat dieses Geld zurückerhalten und ordnungsgemäß Quittungen unterschrieben. Neun Monate später wird eine Gutachten erstellt und die Dame wird unter Betreuung gestellt, Nach sechs Monaten fordert der Betreuer das Geld nochmals zurück mit der Begründung; die Betreute wäre schon acht Monate vor dem Gutachten geschäftsunfähig gewesen und habe nicht gewusst was sie schreibt. Wer trägt hier die Beweislast??
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Antworten (1)
umjo
Der Betreuer. Es sei denn, dem Betreuungsgutachten lässt sich die behauptete GU bereits acht Monate vor seiner Erstellung entnehmen. Was jedoch m.E. sehr unwahrscheinlich ist.
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