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Fragen zur Arbeitslosenversicherung
Guten morgen ich hätte 2 fragen 1) Wenn man es nicht geschafft hat sich spätestens 3 Monate vor auslaufen des Arbeitsvertrages arbeitssuchend zu melden und angenommen 3 Wochen zu spät ist, bekommt man dann im falle der Arbeitslosigkeit die selbe ALGsperre von einer Woche wie wenn man sich nur 1 oder 2 Tage zu spät arbeitssuchend meldete? 2) Angenommen man meldet sich am 3. Februar Arbeitssuchend zum 30. April (das wären 12 Wochen und 2 Tage, also von der Zeit her über 3 Monate) , würde man im falle der Arbeitslosigkeit eine sperre bekommen weil man sich hätte im Januar schon melden müssen?
Rente Für Rückkehrer
Sehr geehrte Damen und Herren Im März 2019 bin ich nach Palästina zurück gekehrt, ich war in Deutschland als Student von 2015 -2019 , ich habe neben des Studiums studiert und immer die Rente bezahlt, ich hätte jetzt Fragen ob ich Anspruch habe , meine Rente auszuzahlen lassen!. Mit Freundlichen Grüßen