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Übersicht über alle Fragen
Erbangelegenheit/beide Rentner/Ehefrau verstorben
Ehefrau verstorben, 2 Kinder aus 1. Ehe der Frau, 2. Ehe keine Kinder alle Vermögen einschl. Konten laufen nur auf den Ehemann. Vermögen durch den Verkauf von 2 kleinen Firmen. Diese wurden in der Ehe nur vom Ehemann gegründet und mit der pers. Haftung desselben verbunden. Sonst, ausser Renten keine weiteren Einkommen. Keine gemeinsame Konten, nur der Ehemann ist Konteninhaber, Eigentumswohnung im Grundbuch nur auf Ehemann eingetragen. Fällt hier Pflichtteil für die beiden Kinder-?
Zugang zu meiner Telefon-Flatrate über Laptop
Ich habe eine Festnetz-Flatrate und suche eine Möglichkeit, mit meinem Laptop darauf zuzugreifen, wenn ich im Ausland bin. Gibt es diese Möglichkeit?
Will man überhaupt so alt werden, wie die Wissenschaft hofft uns allen bald zu ermöglichen?
Ich lese gerade Biogerontologen hoffen in wenigen Jahren ausreichen Erkenntnisse zu haben, dass der Mensch bis ins hohe Alter gesund leben könnte. Das Ziel wird mit einem Durchschnittsalter von 120-150 Jahre angegeben.
Habe ein Euro wofast Harlekin Rand drum ist
Ich habe ein Euro Stück wo Harlekin Rand drum ist. Also Glatt. Wo muss ich mich hin wenden.?lg Jacqueline
Gaspreisbremse - Kein Vorjahresverbrauch
Hallo, wir leben seit Sommer in unserem Haus (kein Neubau). Wir nutzen erst seit Oktober Gas (vorher war die Heizung aus), deshalb zahlen wir auch erst seitdem Gas (Grundversorgung). Wir haben also weder eine Abschlagszahlung im September gezahlt, noch einen Vorjahresverbrauch. Es gibt einen Energieausweis des Vorbesitzers. Wie wird bei uns der Vorjahresverbrauch berechnet und erhalten wir auch die Sonderzahlung bzw müssen den Dezemberabschlag nicht zahlen? Vielen Dank schon Mal für Informationen
ordentliche Kündigung Arbeitsverhältnis nach TVL
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit 01.04.2010 ein Arbeitsverhältnis nach TVL. Ab 01.01.2020 wechselte ich den Arbeitgeber. Auf dieses Arbeitsverhältnis findet ebenfalls der TVL Anwedung. Ich habe am 17.11.2022 eine ordentliche Kündigung zum 31.12.2022 ohne Begründung erhalten. Mein derzeitiger Abeitgeber beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter, so dass das KSchG keine Anwendung findet. Der Betreff des Kündigungsschreibens ist nicht aussagekräftig. Statt ordenliche Kündigung steht "Arbeitszeugnis". Desweiteren stelle ich die Kündigungsfrist in Frage. Die Kündigungsfrist errechnet sich laut meiner Recherche nach der Beschäftigungszeit. Ich kann eine ununterbrochene Beschäftigungszeit nach TVL ab 01.04.2020 nachweisen. Somit hätte ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Können Sie mir bitte in dieser Sache Auskunft erteilen?