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Anerkennung außergewöhnliche Belastung der bedürftigen, im Ausland lebenden Mutter

Bisher (2009) hat das Finanzamt die Unterstützung meiner Mutter in Polen als Barzahlung immer als außergewöhnliche Belastung anerkannt.. Ohne Vorwarnung verlangt das FA jetzt für 2010 dezidierte Nachweise für die Geldübergabe und lehnt das bisher problemlos praktizierte Verfahren ab. Wer kann hier mit Rat und Tat helfen?