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Miete zu späht einzahlen
Ich bekomme erst zum ca. 15. des Monats Gehalt. Ich Überweise die Miete SOFORT wenn das Gehalt auf meinen Konto ist. Es ist mir bei meinen Gehalt nicht möglich die Miete "vorzustrecken". Nun Schreibt mir aber meine Wohnungsbaugesellschaft ( heute sogar per ANWALT) das ich meine Miete bitte zum 1. eines Monats aber spätestens zum 3. des Monats Einzuzahlen habe. Nun meine Frage: kann ich deswegen aus meiner Wohnung gekündigt werden?