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sperre bei selbstkündigung während der probezeit

Ich bin noch in der probezeit und möchte kündigen weil ich eine neue stelle ab 1.09 sntreten werde.Die Kündigung möchte ich zum 15.08 geben und zwei Wochen Urlaub machen aber ich wäre somit 15 Tage arbeitslos. Bei Selbstkündigung bekommt man ja eine drei monatiger Sperre. Gilt es auch während der Probezeit? oder bekommt man in diesem Fall keine Sperre?

Stimmt es, daß es nicht bei allen Versorgungsbetrieben möglich ist, für das Gartenwasser eine extra Wasseruhr zu installieren, damit man für das Gießwasser nicht auch noch Abwassergebühren zahlen muß?

Mir hat heute morgen jemand aus Nähe Braunschweig erzählt, bei ihnen gäbe es das nicht. Kann das sein, daß man sich dagegen nicht wehren kann? Angeblich soll schon jemand geklagt und verloren haben. Mir erscheint das grob ungerecht. Diese Versorgungsbetriebe sind doch Wirtschaftsunternehmen und können nicht ein Entgelt für eine nicht erbrachte Leistung einfordern.

Recht am eigenen Bild

Heute sah ich mal wieder einen Obdachlosen, ein groteskes Bild, es schauderte mich. Er lief, trotz warmen Wetter eingehüllt in Decken umher, für mich sah er aus wie das Abbild des Todes.Ich hatte keine Kamera parat, wenn ja hätte ich hemmungslos abgedrückt. Ich weiss, das ist mittlerweile verboten, wäre mir aber in dieser Situation egal gewesen.Sinn und Zweck der Geschichte ist einzig und allein die Darstellung der Realität.