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Übersicht über alle Fragen

Betriebsrat

Ein MA wird am 28.2 . Vater und nimmt 1 Tag Sonderurlaub der ihm lt. Betriebsvereinbarung zusteht. Der MA geht danach in Elternzeit für ein Monat. Abgezogen wird nicht nur der März sondern auch der Februar in voller Höhe. ( 2,5 Tage pro. Monat) Im August arbeitet er bis 25.8. und geht ab 28.8. erneut in Elternzeit. Man zieht wieder einen vollen Monat Urlaub ab. Darf der Arbeitgeber dies? Meines Erachtens nur für volle Monate. Wie ist die Rechtsgrundlage?

kniepunktion

Kann sich nach einer Punktierung erneut wieder Wasser im Knie bilden?

Wie sind sie darauf gekommen

Wie sind sie auf die ABC methode gekommen?

Abnehmen im schichtdienst

Hallo liebes Stern TV Team :) Ich bin 34 Jahre und arbeite im Wechsel schichtdienst. Also mal möchte , dann spät , dann früh. ( Nachtschicht 17-05 Uhr , spät 11-17, früh 5-11) Wann und was sollte ich an Nachtschicht Tagen essen ?:) 99,9 % der Zeit sitze ich auf der Arbeit. Lg

Legalisierung/Jugendschutz

Wie soll ein Legalisierung verhindern das die gesundheitlich gefährdeten Jugendlichen illegal Drogen gebrauchen. Die Legalisuerung dient doch lediglich die Kriminalisuerung Volljährigen zu verhindern..

Wlan-Signal

Leidet die Qualität des Signals oder die Geschwindigkeit, wenn ich mehrere Repeater benutzen muss, um die Wlan-Kameras des grossen Kaufhauses zu benutzen?

Wiedereinstellung öffentlicher Dienst

Hallo, ich habe im öffentlichen Dienst einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, würde dann drei Monate weiter bezahlt und freigestellt. Jetzt habe ich wieder ein Angebot öffentlicher Dienst, kann es da Probleme geben?

Arbeitsvertrag erhalten, aber nicht unterschrieben. Kündigung vor Antritt möglich?

Hallo, mir wurde ein Vertragsentwurf zugesendet, dem ich per E-Mail zugestimmt habe. Darauf hin wurde mir der Arbeitsvertrag, welche vom Arbeitgeber bereits unterschrieben wurde, postalisch zugesendet. Ich habe diesen noch nicht unterschrieben. Allerdings habe ich jetzt ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen erhalten. Im Vertrag steht fest, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist. Die Frage ist nun, ob ich bedenkenlos zurücktreten kann, da der Vertrag noch nicht von beiden Parteien unterschrieben vorliegt und somit kein gültiges Arbeitsverhältnis besteht oder muss ich mich, durch die vorherigen Zustimmung per E-Mail, an die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen halten, welche erst bei Arbeitsantritt wirksam ist? Vielen Dank im voraus