Brandstifter prahlen
ich und wahrscheinlich paar andere wissen wer brände gelegt hat kennen aber auch die Personen und wollen sinnlosen zeitaufwand aus dem weg gehen wie kann ich anonym bei der Polizei ein tipp geben
Antworten (14)
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“
Ein Spruch, der Dich zum Nachdenken bringen sollte.
Ein Spruch, der Dich zum Nachdenken bringen sollte.
Z. B. durch ein anonymes Anschreiben an die entsprechende Justizbehörde in welchem Namen und Anschriften der Täter genannt werden.
Vandit ist ein Linker und sollte d. h. entsorgt werden.
Vandit ist ein Linker und sollte d. h. entsorgt werden.
Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Denunziation und Strafanzeige.
Ich würde verstehen, wenn Du Angst vor Rache des Angezeigten (oder seiner Gruppe) hättest. Aber "um Zeitaufwand aus dem Wege zu gehen"? Was bist du für ein jämmerlicher Staatsbürger?
Im Allgemeinen benutzt man einen Brief ohne Absender oder man benutzt ein öffentliches Telefon. Aber ohne die Kraft einer Zeugenaussage fällt der strafrechtliche Nachweis (oder auch nur die Anordnung spezifischer Ermittlungsmaßnahmen) schwer.
Ich würde verstehen, wenn Du Angst vor Rache des Angezeigten (oder seiner Gruppe) hättest. Aber "um Zeitaufwand aus dem Wege zu gehen"? Was bist du für ein jämmerlicher Staatsbürger?
Im Allgemeinen benutzt man einen Brief ohne Absender oder man benutzt ein öffentliches Telefon. Aber ohne die Kraft einer Zeugenaussage fällt der strafrechtliche Nachweis (oder auch nur die Anordnung spezifischer Ermittlungsmaßnahmen) schwer.
"Was bist du für ein jämmerlicher Staatsbürger?" - Genau das ist der Punkt.
Zudem gehe ich bei der Schreibweise der Frage davon aus, dass genug Zeit zur Verfügung steht.
Zudem gehe ich bei der Schreibweise der Frage davon aus, dass genug Zeit zur Verfügung steht.
Für alle, die es aufgrund ihres begrenzten Bildungshorizonts nicht wissen können: Brandstiftung ist ein Offizialdelikt, welches nach Kenntnisnahme von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss.
Angaben zu Tätern erleichtern deren Arbeit.
Angaben zu Tätern erleichtern deren Arbeit.
Man muss auch mal zustimmen, auch wenn sonst nur wenig Inhalt in den Aussagen enthalten ist.
"Ein Spruch, der mich zum Nachdenken bringt".
Wie wahr.
Wer nichts sein eigen nennt und von der Hand in den Mund lebt, dem mag es egal sein, wenn einer zündelt.
"Ein Spruch, der mich zum Nachdenken bringt".
Wie wahr.
Wer nichts sein eigen nennt und von der Hand in den Mund lebt, dem mag es egal sein, wenn einer zündelt.
Man muss auch mal zustimmen, auch wenn sonst nur wenig Inhalt in den Aussagen enthalten ist.
"Ein Spruch, der mich zum Nachdenken bringt".
Wie wahr.
Wer nichts sein eigen nennt und von der Hand in den Mund lebt, dem mag es egal sein, wenn einer zündelt.
"Ein Spruch, der mich zum Nachdenken bringt".
Wie wahr.
Wer nichts sein eigen nennt und von der Hand in den Mund lebt, dem mag es egal sein, wenn einer zündelt.
LOL. Hauptsache, PR kann seiner Lieblingsbeschäftigung dem P. nachgehen. Aber mal für sein einfaches Gemüt erklärt.
Selbstverständlich sollte man seine Kenntnisse den Strafverfolgungsbehörden nennen. Nur eben nicht anonym. Das tun nur feige Idioten bzw. diejenigen, die an der Zeit von 1933 bis 1945 hängen.
Selbstverständlich sollte man seine Kenntnisse den Strafverfolgungsbehörden nennen. Nur eben nicht anonym. Das tun nur feige Idioten bzw. diejenigen, die an der Zeit von 1933 bis 1945 hängen.
Lieber Gott, gib ihm die Kraft, den Mund zu halten, bis er weiß, wovon er redet.
Brandstiftung ist eine schwere Straftat.
Hier die Strafe für Mitwisser: Das Strafmaß für einen Mitwisser, der eine schwere Straftat nicht anzeigt, ist die Strafvereitelung gemäß § 258 StGB, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
So weit zum Denunziant.
Brandstiftung ist eine schwere Straftat.
Hier die Strafe für Mitwisser: Das Strafmaß für einen Mitwisser, der eine schwere Straftat nicht anzeigt, ist die Strafvereitelung gemäß § 258 StGB, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
So weit zum Denunziant.
@ing
Es wird wohl bekannt sein, dass Brände gelegt wurden. Da ist die Staatsanwaltschaft schon von alleine tätig. Es reicht also der Hinweis auf mögliche Täter.
Es wird wohl bekannt sein, dass Brände gelegt wurden. Da ist die Staatsanwaltschaft schon von alleine tätig. Es reicht also der Hinweis auf mögliche Täter.
Jetzt wird sogar schon von Strafvereitelung gefaselt. Eine Strafe für "Mitwisser". Herrlich.
Einfach mal mit dem richtigen Paragraphen, der sich ausschließlich mit geplanten schweren Straftaten beschäftigt, befassen.
Zum Glück haben wir ja auch Putenlilly, weil sonst keiner der Kommentatoren wüsste, was ein Offizialdelikt ist. Danke, Pute, was würde die Welt nur ohne Dich sein. Eine bessere?
Einfach mal mit dem richtigen Paragraphen, der sich ausschließlich mit geplanten schweren Straftaten beschäftigt, befassen.
Zum Glück haben wir ja auch Putenlilly, weil sonst keiner der Kommentatoren wüsste, was ein Offizialdelikt ist. Danke, Pute, was würde die Welt nur ohne Dich sein. Eine bessere?
Ich habe keine Ahnung, warum Ihr mir mit "Offizialdelikt" kommt. "Strafanzeige" und "Offizialdelikt" haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun.
Bei einer Strafanzeige i.S.D. § 158 Absatz 1 StPO handelt es sich "um eine Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenerstatters einen Anlass zur Strafverfolgung bietet. Es handelt sich dabei also lediglich um eine Wissenserklärung".
Eine Strafanzeige an sich zieht kein Verfahren nach sich. Ob tatsächlich ein Anlass zur Strafverfolgung besteht, entscheidet die Staatsanwaltschaft (oder hat es schon entschieden). Entweder das Verfahren entsteht aus sich heraus (wie bei einem Offizialdelikt) oder es passiert gar nichts. Die Begrifflichkeit war also wohlgewählt für den beschriebenen Fall.
Bei einer Strafanzeige i.S.D. § 158 Absatz 1 StPO handelt es sich "um eine Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenerstatters einen Anlass zur Strafverfolgung bietet. Es handelt sich dabei also lediglich um eine Wissenserklärung".
Eine Strafanzeige an sich zieht kein Verfahren nach sich. Ob tatsächlich ein Anlass zur Strafverfolgung besteht, entscheidet die Staatsanwaltschaft (oder hat es schon entschieden). Entweder das Verfahren entsteht aus sich heraus (wie bei einem Offizialdelikt) oder es passiert gar nichts. Die Begrifflichkeit war also wohlgewählt für den beschriebenen Fall.
Naja, Mitwisserschaft ist nur strafbar, wenn der Mitwisser einer schweren Straftat im Voraus Bescheid weiß und diese nicht durch eine Anzeige verhindert. Dies scheint nicht vorzuliegen.
Strafvereitelung setzt, außer bei Personen der Strafverfolgung, ein Handeln voraus. Das Vernichten von Beweismaterial, Fluchthilfe oder falsche Aussagen. Nur Polizisten oder Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft können sich durch Untätigkeit der Strafvereitelung im Amt strafbar machen.
Ich finde zwar auch, Gast sollte die Polizei informieren, aber Angst vor Strafe muss Gast nicht haben.
Strafvereitelung setzt, außer bei Personen der Strafverfolgung, ein Handeln voraus. Das Vernichten von Beweismaterial, Fluchthilfe oder falsche Aussagen. Nur Polizisten oder Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft können sich durch Untätigkeit der Strafvereitelung im Amt strafbar machen.
Ich finde zwar auch, Gast sollte die Polizei informieren, aber Angst vor Strafe muss Gast nicht haben.