Garagenhof
20 Eigentümer,auch Teilgrundstücke,die Kinder spielen ständig,knallen den Ball gegen die Garagentore und klettern auf die Garagen,kann man das verbieten lassen?
Antworten (6)
Auf "Teilgrundstücken" dürfen sich Fremde streng genommen nicht unerlaubt aufhalten. Wird aber die Kinder nicht interessieren, ist reine Theorie.
Bei 20 Eigentümern gibt es sicher eine Hausverwaltung, die man darauf ansprechen könnte.
Bei 20 Eigentümern gibt es sicher eine Hausverwaltung, die man darauf ansprechen könnte.
Natürlich kann man das verbieten lassen. Wahrscheinlich ist zumindest das Klettern auf die Garage ohnehin verboten.
Aber was hat Gast davon? Dann knallen die Bälle verbotenerweise gegen die Garagentore. Wenn es was bringen soll, muss man einen Wachdienst beauftragen 12 Stunden am Tag einen Wachmann abzustellen. Das geht auf die Nebenkostenabrechnung ...
Wenn es einem dies Wert ist. Man soll den deutschen Michel nicht aufhalten.
Aber was hat Gast davon? Dann knallen die Bälle verbotenerweise gegen die Garagentore. Wenn es was bringen soll, muss man einen Wachdienst beauftragen 12 Stunden am Tag einen Wachmann abzustellen. Das geht auf die Nebenkostenabrechnung ...
Wenn es einem dies Wert ist. Man soll den deutschen Michel nicht aufhalten.
Boh, die Kinder spielen Fußball in ihrem Kiez!
Sofort unterbinden!
Solche Krachmacher sind die Verbrecher der Zukunft!
POLIZEI TERRORGEFAHR
Sofort unterbinden!
Solche Krachmacher sind die Verbrecher der Zukunft!
POLIZEI TERRORGEFAHR
Den Ärger und den Wunsch kann ich nachvollziehen.
Aber seien wir mal ehrlich. Das akustische Feedback eines Garagentores, wenn es vom Ball getroffen wird, ist doch einmalig.
Aber seien wir mal ehrlich. Das akustische Feedback eines Garagentores, wenn es vom Ball getroffen wird, ist doch einmalig.