Habe den Schaden nach Gutachten überwiesen bekommen. von der Versicherung bekommen.
Die Rechnung ist aber viel weniger.
Muss ich die Differenz zurück überweisen?
Muss ich die Differenz zurück überweisen?
Antworten (6)
Viel zu wenig Informationen.
Hat die Versicherung nach einem angefertigten Gutachten bezahlt und die Rechnung dann nie bekommen? Geld behalten und freuen.
Hat die Versicherung die Rechnung bekommen und dann Zuviel bezahlt? Dann fordern die das später ggf. zurück. Besser anrufen und die Versicherung informieren.
Hat die Versicherung nach einem angefertigten Gutachten bezahlt und die Rechnung dann nie bekommen? Geld behalten und freuen.
Hat die Versicherung die Rechnung bekommen und dann Zuviel bezahlt? Dann fordern die das später ggf. zurück. Besser anrufen und die Versicherung informieren.
Die Versicherung schuldet dir den Betrag, der zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands nötig ist – nicht zwingend die tatsächlichen Reparaturkosten. Maßgeblich ist die vom Gutachter ermittelte Summe (evtl. abzüglich Eigenanteil, Selbstbeteiligung oder Restwertabzug).
Du kannst frei entscheiden, ob du voll, teilweise oder gar nicht reparierst.
Du darfst du die Differenz behalten, wenn du auf Basis eines Gutachtens abgerechnet hast und die Reparatur tatsächlich günstiger war. Das nennt sich fiktive Abrechnung nach Gutachten (§ 249 BGB).
Du kannst frei entscheiden, ob du voll, teilweise oder gar nicht reparierst.
Du darfst du die Differenz behalten, wenn du auf Basis eines Gutachtens abgerechnet hast und die Reparatur tatsächlich günstiger war. Das nennt sich fiktive Abrechnung nach Gutachten (§ 249 BGB).