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Ondori

Kabelgebühren in Nebenkosten

Muss man die Kabelgebühren auch bezahlen wen man die Wohnung ohne Anschluß bekahm und im nachhinein auch schriftlich dagegen war das ein kabelanschluß bereit gestellt wird?
Die anderen Mietparteien waren dafür,kabel wurden verlegt,hab aber seid ich da wohne digisat mit zimmerantenne statt kabel und den vermieter bereits angeschrieben das ich den kabelanschluß nicht brauche.
Muss ich jetzt die fast 70 Euro für das letzte Jahr bezahlen?
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Antworten (7)
elfigy
Ja du mußt zahlen. Genauso wie du z.B. auch die Nebenkosten für einen Aufzug zahlen mußt, obwohl du die Treppe benutzt.
Das wurde übrigens schon gerichtlich entschieden.
Amtsgericht Frankfurt Aktenzeichen: 33 C 3779/11-76
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micle
Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Kosten umgelegt?
Nebenkosten müssen im Mietvertrag aufgeführt sein. Ein nachträglich installierter Kabelanschluß ist dies nicht.
Davon ausgehend, daß der Kabelanschluß von der Eigentümergemeinschaft und somit vom Vermieter nachträglich hergestellt wurde, wäre dieses eine Änderung des Mietvertrags, die aus meiner Sicht nicht einseitig vom Vermieter vorgenommen werden kann.
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elfigy
"Die anderen Mietparteien waren dafür" schreibt Ondori. Hier wurden sogar die Mieter gefragt und sie haben mehrheitlich dafür gestimmt. In dem Urteil des Frankfurter Gerichts ging es auch um einen nachträglich eingerichteten Kabelanschluß. Ich finde das auch ok. Auch Vermieter brauchen eine gewisse Planungssicherheit, ohne dass die Mieter mit der "ich-mache-aber-nicht-mit" Haltung sich einfach ausklinken können.
Andernfalls müssten Investitionen auf den Rest der einsichtigen Mieter mit umgelegt werden. Der Fall, das verhältnismäßig teuerere Nachrüstungen bei einem Mieterwechsel erforderlich sind, wäre auch noch denkbar. Da würde jeder Vermieter sich Modernisierungen nochmal überlegen.
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TschiTschi
Ja musst Du!
Und mache Dir wegen 6 € im Monat nicht ins Hemd.
Abgesehen davon: Soll jetzt jeden Monat jemand vorbei kommen und checken, ob Du den Kabelanschluss wirklich nicht nutzt?
Ich möchte Dich nicht als Mitmieter/ nachbar in meinem Haus haben!
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Ondori
Hab das Antwortschreiben vom Vermieter gefunden da steht: (ZITAT)

Da Sie kein Kabelfernsehen wünschen, wird nach erfolgter Installation der Anschluss nicht aktiviert. Es entstehen auch keine Kosten für Sie.

Muss ich also nicht Zahlen.

Kontrollieren muss keiner wen der Anschluß nicht aktiviert wird,wen es dinge gibt von denen man keine Ahnung hat sollte man sich solche komentare verkneifen.
Hatte auf RICHTIGE Antworten gehofft nicht auf halbwissen
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elfigy
@ Ondori. Wer nur die eine Hälfte der Informationen liefert, muß sich nicht über die Antworten wundern. Wenn du das Antwortschreiben deines Vermieters nicht verschlampt hättest, hättest du gar nicht hier anfragen müssen. Unsere Antworten basierten auf deinen Angaben in der Anfrage und waren dafür vollkommen richtig. Das zitierte Urteil habe ich ja nicht erfunden. Du nützt hier diese Möglichkeit anzufragen und beschimpfst dann die Leute, die an deiner Stelle Google befragen und nach Lösungen suchen, weil du dafür zu faul oder unfähig bist. Tolle Wurst. Anstatt sich für die Mühe zu bedanken.
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bh_roth
Nein, musst du nicht. Ich hatte so einen Fall in einer von mir gekauften Eigentumswohnung. Als eine Rechnung kam, habe ich den Kabelbetreiber aufgefordert, den Anschluss in meiner Wohnung stillzulegen. Was dann auch gemacht wurde. Allerdings ist das jetzt schon über 15 Jahre her. Es mag sein, dass sich da rechtlich etwas verändert hat. Für mein rechtliches Empfinden ist es eine nicht geforderte und bestellte Leistung.
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